Gesetzeskonforme Öltankentsorgung
Erhalten Sie ein passendes Angebot für die fachgerechte Demontage, Reinigung und Entsorgung Ihres Öltanks. Finden Sie einen regionalen Fachbetrieb, der Ihren Tank sicher und in vollem Einklang mit der aktuellen AwSV demontieren darf.
- Kostenfreies Angebot für Nürnberger Land
- Ausführung durch zertifizierten AwSV-Fachbetrieb
- Inklusive rechtssicherem Entsorgungsnachweis
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Gesetzliche Vorgaben (WHG & AwSV) für Nürnberger Land
Ein Heizöltank ist keine gewöhnliche Entsorgungssache. Da Heizöl gesetzlich als wassergefährdender Stoff eingestuft wird, greift hier das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als oberstes Schutzfundament. Die konkreten Pflichten für Sie als Betreiber – insbesondere zur fachgerechten Demontage, zur Fachbetriebspflicht und zur Überwachung – werden in der zugehörigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verbindlich geregelt.
| Tankart & Volumen | Fachbetriebspflicht (§ 45) | TÜV-Prüfpflicht (§ 46) |
|---|---|---|
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (unter 1.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Nein | TÜV-Prüfung: Nein |
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (1.000 - 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja (AwSV-Zertifizierung nötig) |
TÜV-Prüfung:
Nein
Ausnahme: Wasserschutzgebiet
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (über 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
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Tankart & Volumen
Erdtanks (unterirdisch, alle Größen)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
Achtung: Wasserschutzgebiete in Nürnberger Land
Sollte Ihr Grundstück in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegen, gelten nach der AwSV deutlich strengere Vorschriften für Ihren Heizöltank. Rechtlich gleichgestellt sind dabei Trinkwasserschutzgebiete und staatlich anerkannte Heilquellenschutzgebiete (§ 53 WHG). Im Landkreis Nürnberger Land prägen das sensible Einzugsgebiet der Pegnitz und die klüftigen, leicht verunreinigbaren Karstgrundwasserleiter der Frankenalb die lokale Hydrologie maßgeblich. Genau zum Schutz dieser wertvollen regionalen Wasserressourcen vor gefährlichen Ölschäden dienen die ausgewiesenen Schutzzonen, weshalb dort die verschärften Auflagen zwingend gelten.
Prüfen Sie den Status Ihres Grundstücks über den offiziellen Umweltatlas Bayern. Die Einrichtung erfordert ein paar manuelle Schritte, liefert aber hochpräzise Daten:
- Öffnen Sie den Umweltatlas Bayern.
- Klicken Sie im oberen Menü auf Dienste hinzuladen (das Symbol zeigt drei übereinanderliegende Ebenen mit einem kleinen Plus unten rechts).
- Wählen Sie die Option URL-Eingabe. Kopieren Sie exakt diese Adresse in das Feld:
https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/wasser/wsg?
Belassen Sie den Typ auf Web Map Service (WMS) und klicken Sie auf Weiter. - Es erscheint die Frage nach den Kartenebenen. Belassen Sie alle Haken (Heilquellenschutzgebiete und Trinkwasserschutzgebiete) gesetzt und klicken Sie unten auf Hinzuladen.
- Die Schutzgebiete werden nun als farbige Flächen geladen. Zoomen Sie tief in die Karte hinein, bis Sie Ihr Grundstück sehen.
Befindet sich Ihr Haus innerhalb einer markierten Zone, greift die verschärfte 1.000-Liter-Prüfgrenze der AwSV zwingend.