Gesetzeskonforme Öltankentsorgung
Erhalten Sie ein passendes Angebot für die fachgerechte Demontage, Reinigung und Entsorgung Ihres Öltanks. Finden Sie einen regionalen Fachbetrieb, der Ihren Tank sicher und in vollem Einklang mit der aktuellen AwSV demontieren darf.
- Kostenfreies Angebot für Barnim
- Ausführung durch zertifizierten AwSV-Fachbetrieb
- Inklusive rechtssicherem Entsorgungsnachweis
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Gesetzliche Vorgaben (WHG & AwSV) für Barnim
Ein Heizöltank ist keine gewöhnliche Entsorgungssache. Da Heizöl gesetzlich als wassergefährdender Stoff eingestuft wird, greift hier das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als oberstes Schutzfundament. Die konkreten Pflichten für Sie als Betreiber – insbesondere zur fachgerechten Demontage, zur Fachbetriebspflicht und zur Überwachung – werden in der zugehörigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verbindlich geregelt.
| Tankart & Volumen | Fachbetriebspflicht (§ 45) | TÜV-Prüfpflicht (§ 46) |
|---|---|---|
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (unter 1.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Nein | TÜV-Prüfung: Nein |
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (1.000 - 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja (AwSV-Zertifizierung nötig) |
TÜV-Prüfung:
Nein
Ausnahme: Wasserschutzgebiet
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (über 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
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Tankart & Volumen
Erdtanks (unterirdisch, alle Größen)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
Achtung: Wasserschutzgebiete in Barnim
Sollte Ihr Grundstück in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegen, gelten nach der AwSV deutlich strengere Vorschriften für Ihren Heizöltank. Rechtlich gleichgestellt sind dabei Trinkwasserschutzgebiete und staatlich anerkannte Heilquellenschutzgebiete (§ 53 WHG). Im wald- und seenreichen Landkreis Barnim erfordern insbesondere der ökologisch wertvolle Werbellinsee und die sensiblen, eiszeitlich geprägten Grundwasserleiter der Barnimplatte ein Höchstmaß an hydrologischer Vorsorge. Genau zum Schutz dieser wertvollen regionalen Wasserressourcen vor gefährlichen Ölschäden dienen die ausgewiesenen Schutzzonen, weshalb dort die verschärften Auflagen zwingend gelten.
Prüfen Sie den genauen Status für Ihren Wohnort über die Auskunftsplattform Wasser des Landes Brandenburg:
- Informieren Sie sich bei Bedarf auf der Seite des Ministeriums oder öffnen Sie direkt die interaktive Karte der Auskunftsplattform Wasser.
- Sobald die Karte geladen ist, können Sie entweder manuell hineinzoomen oder bequem die Adresssuche im linken Menü verwenden.
- Prüfen Sie, ob Ihr Grundstück innerhalb einer der farbig markierten Schutzzonen liegt.
Liegt Ihr Haus in einer dieser farbigen Zonen, gilt für Ihren Tank die verschärfte 1.000-Liter-Prüfgrenze der AwSV.