Gesetzeskonforme Öltankentsorgung
Erhalten Sie ein passendes Angebot für die fachgerechte Demontage, Reinigung und Entsorgung Ihres Öltanks. Finden Sie einen regionalen Fachbetrieb, der Ihren Tank sicher und in vollem Einklang mit der aktuellen AwSV demontieren darf.
- Kostenfreies Angebot für Hamburg
- Ausführung durch zertifizierten AwSV-Fachbetrieb
- Inklusive rechtssicherem Entsorgungsnachweis
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Gesetzliche Vorgaben (WHG & AwSV) für Hamburg
Ein Heizöltank ist keine gewöhnliche Entsorgungssache. Da Heizöl gesetzlich als wassergefährdender Stoff eingestuft wird, greift hier das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als oberstes Schutzfundament. Die konkreten Pflichten für Sie als Betreiber – insbesondere zur fachgerechten Demontage, zur Fachbetriebspflicht und zur Überwachung – werden in der zugehörigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verbindlich geregelt.
| Tankart & Volumen | Fachbetriebspflicht (§ 45) | TÜV-Prüfpflicht (§ 46) |
|---|---|---|
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (unter 1.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Nein | TÜV-Prüfung: Nein |
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (1.000 - 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja (AwSV-Zertifizierung nötig) |
TÜV-Prüfung:
Nein
Ausnahme: Wasserschutzgebiet
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (über 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
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Tankart & Volumen
Erdtanks (unterirdisch, alle Größen)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
Wasserschutzgebiete in Hamburg
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