Gesetzeskonforme Öltankentsorgung
Erhalten Sie ein passendes Angebot für die fachgerechte Demontage, Reinigung und Entsorgung Ihres Öltanks. Finden Sie einen regionalen Fachbetrieb, der Ihren Tank sicher und in vollem Einklang mit der aktuellen AwSV demontieren darf.
- Kostenfreies Angebot für Main-Taunus-Kreis
- Ausführung durch zertifizierten AwSV-Fachbetrieb
- Inklusive rechtssicherem Entsorgungsnachweis
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Gesetzliche Vorgaben (WHG & AwSV) für Main-Taunus-Kreis
Ein Heizöltank ist keine gewöhnliche Entsorgungssache. Da Heizöl gesetzlich als wassergefährdender Stoff eingestuft wird, greift hier das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als oberstes Schutzfundament. Die konkreten Pflichten für Sie als Betreiber – insbesondere zur fachgerechten Demontage, zur Fachbetriebspflicht und zur Überwachung – werden in der zugehörigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verbindlich geregelt.
| Tankart & Volumen | Fachbetriebspflicht (§ 45) | TÜV-Prüfpflicht (§ 46) |
|---|---|---|
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (unter 1.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Nein | TÜV-Prüfung: Nein |
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (1.000 - 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja (AwSV-Zertifizierung nötig) |
TÜV-Prüfung:
Nein
Ausnahme: Wasserschutzgebiet
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (über 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
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Tankart & Volumen
Erdtanks (unterirdisch, alle Größen)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
Achtung: Wasserschutzgebiete in Main-Taunus-Kreis
Sollte Ihr Grundstück in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegen, gelten nach der AwSV deutlich strengere Vorschriften für Ihren Heizöltank. Rechtlich gleichgestellt sind dabei Trinkwasserschutzgebiete und staatlich anerkannte Heilquellenschutzgebiete (§ 53 WHG). Im Main-Taunus-Kreis prägen insbesondere die staatlich geschützten Heilquellen von Bad Soden sowie die sensiblen Grundwasserleiter im Einzugsgebiet des Mains und des Schwarzbachs die hydrologische Schutzbedürftigkeit der Region. Genau zum Schutz dieser wertvollen regionalen Wasserressourcen vor gefährlichen Ölschäden dienen die ausgewiesenen Schutzzonen, weshalb dort die verschärften Auflagen zwingend gelten.
Prüfen Sie den exakten Status für Ihr Grundstück über den offiziellen Wasserviewer des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG):
- Informieren Sie sich auf der Infoseite des HLNUG oder starten Sie direkt den interaktiven Wasserviewer Hessen.
- Wichtiger Hinweis zur Ladezeit: Das System lädt komplexe Geodaten. Bitte stimmen Sie dem Hinweis zu funktionalen Cookies zu und lassen Sie die Karte in Ruhe aufbauen, ohne die Seite frühzeitig zu verlassen.
- Sobald die Karte geladen ist, aktivieren Sie am rechten Bildschirmrand unter Karteninhalt das Kontrollkästchen Wasserschutzgebiete. Dies blendet automatisch sowohl Trinkwasser- als auch Heilquellenschutzgebiete ein.
- Nutzen Sie die Suchfunktion oder zoomen Sie in die Karte, um Ihr Grundstück zu überprüfen.
Liegt Ihr Haus in einer der farbig markierten Schutzzonen, greift für Ihre Anlage die verschärfte 1.000-Liter-Prüfgrenze der AwSV.