Gesetzeskonforme Öltankentsorgung
Erhalten Sie ein passendes Angebot für die fachgerechte Demontage, Reinigung und Entsorgung Ihres Öltanks. Finden Sie einen regionalen Fachbetrieb, der Ihren Tank sicher und in vollem Einklang mit der aktuellen AwSV demontieren darf.
- Kostenfreies Angebot für Osterholz
- Ausführung durch zertifizierten AwSV-Fachbetrieb
- Inklusive rechtssicherem Entsorgungsnachweis
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Gesetzliche Vorgaben (WHG & AwSV) für Osterholz
Ein Heizöltank ist keine gewöhnliche Entsorgungssache. Da Heizöl gesetzlich als wassergefährdender Stoff eingestuft wird, greift hier das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als oberstes Schutzfundament. Die konkreten Pflichten für Sie als Betreiber – insbesondere zur fachgerechten Demontage, zur Fachbetriebspflicht und zur Überwachung – werden in der zugehörigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verbindlich geregelt.
| Tankart & Volumen | Fachbetriebspflicht (§ 45) | TÜV-Prüfpflicht (§ 46) |
|---|---|---|
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (unter 1.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Nein | TÜV-Prüfung: Nein |
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (1.000 - 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja (AwSV-Zertifizierung nötig) |
TÜV-Prüfung:
Nein
Ausnahme: Wasserschutzgebiet
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (über 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
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Tankart & Volumen
Erdtanks (unterirdisch, alle Größen)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
Achtung: Wasserschutzgebiete in Osterholz
Sollte Ihr Grundstück in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegen, gelten nach der AwSV deutlich strengere Vorschriften für Ihren Heizöltank. Rechtlich gleichgestellt sind dabei Trinkwasserschutzgebiete und staatlich anerkannte Heilquellenschutzgebiete (§ 53 WHG). Im Landkreis Osterholz erfordern vor allem die gut durchlässigen Geest-Grundwasserleiter sowie das ökologisch sensible Einzugsgebiet der Hamme einen besonders strengen Schutz des oberflächennahen Grundwassers. Genau zum Schutz dieser wertvollen regionalen Wasserressourcen vor gefährlichen Ölschäden dienen die ausgewiesenen Schutzzonen, weshalb dort die verschärften Auflagen zwingend gelten.
Prüfen Sie den genauen Status über das offizielle Umweltkarten-Portal des Landes Niedersachsen:
- Öffnen Sie das Portal Umweltkarten Niedersachsen.
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- Geben Sie oben in der Suchleiste nacheinander die Begriffe "wsg" (für Wasserschutzgebiet) sowie "hqsg" (für Heilquellenschutzgebiet) ein und aktivieren Sie die entsprechenden Karten-Layer.
- Navigieren Sie zu Ihrer Adresse und prüfen Sie, ob sich das Grundstück in einer der nun markierten Schutzzonen befindet.
Fällt Ihr Grundstück in eines dieser Gebiete, greift für Ihre Anlage die verschärfte 1.000-Liter-Prüfgrenze der AwSV.