Gesetzeskonforme Öltankentsorgung
Erhalten Sie ein passendes Angebot für die fachgerechte Demontage, Reinigung und Entsorgung Ihres Öltanks. Finden Sie einen regionalen Fachbetrieb, der Ihren Tank sicher und in vollem Einklang mit der aktuellen AwSV demontieren darf.
- Kostenfreies Angebot für Oberbergischer Kreis
- Ausführung durch zertifizierten AwSV-Fachbetrieb
- Inklusive rechtssicherem Entsorgungsnachweis
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Gesetzliche Vorgaben (WHG & AwSV) für Oberbergischer Kreis
Ein Heizöltank ist keine gewöhnliche Entsorgungssache. Da Heizöl gesetzlich als wassergefährdender Stoff eingestuft wird, greift hier das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als oberstes Schutzfundament. Die konkreten Pflichten für Sie als Betreiber – insbesondere zur fachgerechten Demontage, zur Fachbetriebspflicht und zur Überwachung – werden in der zugehörigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verbindlich geregelt.
| Tankart & Volumen | Fachbetriebspflicht (§ 45) | TÜV-Prüfpflicht (§ 46) |
|---|---|---|
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (unter 1.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Nein | TÜV-Prüfung: Nein |
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (1.000 - 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja (AwSV-Zertifizierung nötig) |
TÜV-Prüfung:
Nein
Ausnahme: Wasserschutzgebiet
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Tankart & Volumen
Oberirdisch (über 10.000 Liter)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
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Tankart & Volumen
Erdtanks (unterirdisch, alle Größen)
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Fachbetriebspflicht: Ja | TÜV-Prüfung: Ja (Zwingend) |
Achtung: Wasserschutzgebiete in Oberbergischer Kreis
Sollte Ihr Grundstück in einem ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegen, gelten nach der AwSV deutlich strengere Vorschriften für Ihren Heizöltank. Rechtlich gleichgestellt sind dabei Trinkwasserschutzgebiete und staatlich anerkannte Heilquellenschutzgebiete (§ 53 WHG). Im geologisch von Kluftgrundwasserleitern geprägten Oberbergischen Kreis nehmen die sensiblen Einzugsgebiete bedeutender Trinkwassertalsperren wie der Wiehl- und Genkeltalsperre eine Schlüsselrolle für die regionale Wasserversorgung ein. Genau zum Schutz dieser wertvollen regionalen Wasserressourcen vor gefährlichen Ölschäden dienen die ausgewiesenen Schutzzonen, weshalb dort die verschärften Auflagen zwingend gelten.
Prüfen Sie den exakten Status für Ihr Grundstück über das elektronische wasserwirtschaftliche Verbundsystem (ELWAS-WEB) des Landes NRW:
- Öffnen Sie das Portal ELWAS-WEB NRW und akzeptieren Sie zunächst die Nutzungsbedingungen.
- Klicken Sie auf den Button "Kartenanwendung starten". Sobald die Karte geladen ist, schließen Sie die aufpoppende Erklärungsbox (Überschrift "ELWAS-WEB") über das kleine Kreuz oben rechts.
- Navigieren Sie im linken Seitenmenü unter Karteninhalt zum Bereich "Trinkwasser und Wasserversorgung".
- Klappen Sie den Unterpunkt "Wasserschutzgebiete (Kartendarstellung nicht rechtsverbindlich)" auf und setzen Sie aktiv die Häkchen bei den Layern für Trinkwasserschutzgebiete sowie Heilquellenschutzgebiete.
- Nutzen Sie die Suchfunktion (Lupe oben rechts) oder zoomen Sie direkt zu Ihrer Adresse, um zu prüfen, ob Ihr Grundstück in einer der nun eingefärbten Flächen liegt.
Liegt Ihr Haus in einer dieser Zonen, gilt für Ihren Tank die verschärfte 1.000-Liter-Prüfgrenze der AwSV.